Rechtsprechung
OLG Hamm, 31.05.2012 - II-4 UF 8/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für eine Anordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge zu Gunsten des nicht ehelichen Vaters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1626a Abs. 1Nr. 1; BGB § 1671; BGB § 1672
Anordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge zu Gunsten des nicht ehelichen Vaters eines Kindes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine gemeinsame elterliche Sorge bei mangelnder Kooperation durch regelmäßig einschüchternden Kommunikationsstil des Kindesvaters
Verfahrensgang
- AG Essen, 18.11.2011 - 107 F 463/10
- OLG Hamm, 31.05.2012 - II-4 UF 8/12
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09
Elternrecht des Vaters
Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2012 - 4 UF 8/12
Da § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB wegen der in ihr begründeten Zurücksetzung des Kindesvaters gegenüber der Kindesmutter und ehelichen Vätern vom EGMR inzwischen für unvereinbar mit Art. 8 und 14 EGMR erklärt worden ist (…EGMR FamRZ 2010, 103, 106 Rn. 64 - Zaunegger/Deutschland) und auch das Bundesverfassungsgericht die Regelung für verfassungswidrig erklärt hat (BVerfG NJW 2010, 3008), findet die Regelung bis zur Neufassung durch den Gesetzgeber nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur eingeschränkt Anwendung.Dabei soll der gewählte Prüfungsmaßstab hinsichtlich des Kindeswohls sicherstellen, dass die Belange des Kindes maßgebliche Berücksichtigung finden, jedoch die Zugangsvoraussetzungen zur gemeinsamen Sorge nicht zu hoch angesetzt werden (BVerfG NJW 2010, 3008, 3015).
Entgegen der Ansicht des Familiengerichts kann dabei die Kindeswohlprüfung nicht in Anlehnung an § 1671 BGB erfolgen, denn die insoweit vom Familiengericht in Bezug genommene Entscheidung des BVerfG (NJW 2010, 3008) stellt gerade nicht auf § 1671 BGB, sondern auf § 1672 BGB ab.
- EGMR, 03.12.2009 - 22028/04
Mehr Sorgerecht für ledige Väter
Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2012 - 4 UF 8/12
Da § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB wegen der in ihr begründeten Zurücksetzung des Kindesvaters gegenüber der Kindesmutter und ehelichen Vätern vom EGMR inzwischen für unvereinbar mit Art. 8 und 14 EGMR erklärt worden ist (EGMR FamRZ 2010, 103, 106 Rn. 64 - Zaunegger/Deutschland) und auch das Bundesverfassungsgericht die Regelung für verfassungswidrig erklärt hat (BVerfG NJW 2010, 3008), findet die Regelung bis zur Neufassung durch den Gesetzgeber nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur eingeschränkt Anwendung. - BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen …
Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2012 - 4 UF 8/12
Aufgrund des grundlegenden Beschlusses des BGH vom 29.09.1999 (FamRZ 1999, 1646) folgt aus der gesetzlichen Neuregelung kein Vorrang der gemeinsamen Sorge vor der Alleinsorge eines Elternteils.
- OLG Koblenz, 06.02.2017 - 13 UF 696/16
Sorgerechtsverfahren: Ausschluss gemeinsamer elterliche Sorge nicht verheirateter …
Fehlen diese, so liegt die Prognose nahe, dass es dem Kindeswohl am besten entspricht, wenn nur ein Elternteil die elterliche Sorge inne hat (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 31.05.2012 - Az. 4 UF 8/12, zitiert nach juris). - OLG Brandenburg, 06.06.2019 - 9 UF 25/19
Ausübung gemeinsamer elterlicher Sorge
Fehlen diese, so liegt die Prognose nahe, dass es dem Kindeswohl am besten entspricht, wenn nur ein Elternteil die elterliche Sorge inne hat (OLG Hamm, Beschluss vom 31.05.2012 - Az. 4 UF 8/12, zitiert nach juris).